Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postgeld
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Postgeld
, n.
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I
Entgelt für die Beförderung von Sachen oder Personen mit der 1Post (III)
bdv.:
Postgebühr,
Postlohn
vgl.
Porto
- dabey ... die ubermaß, so in außzahlung deß postgelts, vnd verehrung deß postilions ... vermitten bleiben soll1615 Reyscher,Ges. XII 680Faksimile - in Google Books
- postgeldt vor ein schreiben vom herrn landrentmeinstern 5 alb.1652 ArchMrhKG. 4 (1952) 287
- auch von aller churfuͤrstlichen diener briefe ... das behoͤrige brief-porto und post-geld fordern1655 CCMarch. IV 1 Sp. 822Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- auf des reichs-pfenningmeisters ... abfordern restituirter gelder ... dabeneben andere ... noch postgelder fordern1669 Moser,StaatsR. 39 S. 51Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß verschiedene ... bedienten ... sich unterstehen sollen, wegen der post-gebuͤhren ... einer gewissen ... freyheit sich anzumassen, und der abtragung solchen post-geldes ... sich ... zu entziehen1687 CCMarch. IV 1 Sp. 829Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- pro renovatione indulgentiarum von Rom zue procurieren postgelt bezahlt 1 fl. 30 kr.1698 SchrBodensee 17 (1888) 77
- dagegen aber sollten sie die reise-kosten, brieff-porto ... (ausser in den verlangten post-ritten die post-gelter) nichts weiter aufrechnen1707/47 Moser,StaatsR. 30 S. 167Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ... sichere ... brieff-bestellung gegen billiges proportionirtes post-geld1711 RAbsch. IV 250Faksimile (ca. 106 KB)
- durch abaͤnder- und verminderung des post-gelds ... dem publico ... facilitaͤt verschaffet werde1726 CAustr. IV 390Faksimile - in Google Books
- zu bestreitung des postgeldes und anderer zufälliger extraordinairen ausgaben ... haben wir veranlasst, dass ... jeder jude über sein abzulieferndes quantum vor jeden taler 1 gr. entrichten [soll]1741 Stern,PreußJuden III 2 S. 2
- er fordert das postgeld nach der vorgeschriebenen taxe1762 Wiesand 840Faksimile - in Google Books
- an post-geld und bottenlohn1773 IserlohnUB. 320
- liefergelder bekommt er naͤchst dem fuhrlohne oder postgelde1793 Weinart I 591Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bleiben sie [Reisende] durch ihre schuld ... zurück, so verlieren sie das vorausbezahlte postgeld1794 PreußALR. II 15 § 209
- uibrigens muß sich jeder reisende zur rechten zeit einstellen, weil die post auf ihn nicht warten kann, sondern wenn er nach dreymaliger stoßung ins posthorn nicht erscheinet, abfaͤhret, und derselbe verlieret das gezahlte postgeld1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 75Faksimile (ca. 103 KB)
- wenn sich jemand beschwert, daß er im reiten oder fahren von einem posthalter aufgehalten, oder mehr postgeld, als die taxe ist, gefodert werde, haben die churfuͤrstl. ... beamte des orts ... die remedur vorzukehren1797 KurpfSamml. V Reg. 147Faksimile - in Google Books
- billiges postgeld, so in allen posthäusern zu jedermanns guter nachricht in offenem drucke beständig angeschlagen sein soll1804 Gönner,StaatsR. 673Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die bisherige abgabe von 4 lßl. von jedem eingenommenen reichsthaler postgeld, die an die generalpostcasse erlegt wird, koͤnnte die generalpostdirection ... aufgeben1821 StaatsbMag. I 326Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
- kanzleikosten und postgelder1823 Reyscher,Ges. XVIII 176Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- briefbestellungen gegen ... postgeld1824 Emminghaus,CJGerm. II 561Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das postgeld oder die postfracht, welche zur belohnung entweder im voraus (franco), oder bei empfang der ... gegenstaͤnde nach der porto-taxe bezahlt wird, ist ... verschieden1832 Schlössing,KaufmWB. 252
II
Steuer für die Finanzierung des Postwesens
- ferner sind als regelmässige steuern ... zu betrachten: postgelder17. Jh./19. Jh. AbhStaatswStraßb. VII 10
- damit aber der postmeister beÿ der taxe seinen pflichten ein behöriges genügen thun ... soll ... in den haupt -und gräntz-post-aembtern ... große waagen zu den geld-beuteln und paqueten aus den königl. post-geldern angeschaffet ... werden1712 CCPrut. III 158Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
III
wohl am Posttag (I) ausgezahlte Zusatzzahlung an Bergwerksarbeiter
- daß ihnen von den gewerken ... das so genannte postgeld verbeßert, die waitz- und korneinfaßung auf einen unsteigerlichen werth gesetzt, und mehr inslicht, als sie beduͤrfen, zur posttaͤglichen abgabe verwilligt worden1759 HüttenbergBO. 103Faksimile - in Google Books