Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Posthalter
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2Posten
postenweise
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Postfelleisen
Postfuhre
Postfuhrgeld
Postgebühr
Postgeld
Postgerechtigkeit
Postgeschäft
Posthalter
, m.
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Person, die als Betreiber des örtlichen Posthauses den Postdienst versieht
vgl.
Postbediente
- wir entbieten ... unsern posthaltern unsre gnade ... und ... haben ... uns entschlossen, unser postamt selbst zu exerciren1627 ArchFrankfG.2 10 (1883) 51
- M.S. der posthalter zu W. hätte die regierung uf den hexendänzen gehabt1642 Krämer,KurtrierHexProz. 54
- [Aufgabe des Postmeisters:] den posthaltern, so aus ofternantem ampt zue Augspurg bezahlt werden, zue commandiren1646 Löffler,BadVerkehr 493
- haben die postmeister dahin zu sehen, daß die post-wagen jederzeit gut bespannet seyn moͤgen, wannenhero, da der post-halter, oder postilion untuͤchtige pferde haͤtte, der postmeister oder postwarter des orts ihm die ankauffung anderer zur post noͤthigen starcken pferde anzukuͤndigen ... hat1710 CCMarch. IV 1 Sp. 915Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- da sonsten ... der post-halter keineswegs gehalten werden soll, darum weder bescheid noch rechenschafft zugeben1718 DRWArch. [BernMand. XII 23]
- wird der hiesige post-halter ... hierdurch ... befehlicht, alle durch extra posten ankommende couriers und passagiers ... vor der abreyse von hier beym post-comptoir ... anzumelden1719 HessSamml. III 821Faksimile (ca. 492 KB)
- auf ansuchen unserer post-meistern, bey ... austheilung unzulaͤßlicher briefen ... die ... bothen ... anhalten ... ihnen, post-haltern, wider dieselbe alle ... huͤlf leisten sollen1722 CAustr. IV 102Faksimile - in Google Books
- befehlen ... allen ... herrschaften, daß dieselbe, auf ansuchen unserer post-meistern, bey besorgender ... austheilung unzulaͤßlicher briefen ... die ... bothen ... visitiren, ihnen, post-haltern, wider dieselbe ... huͤlf leisten sollen1722 CAustr. IV 102Faksimile - in Google Books
- da sich auch zutruͤge, daß brieffe in felleysen gefunden wuͤrden, welche durch das reiben ... entsiegelt worden, die sol der postbediente oder posthalter sofort in gegenwart einiger glaubhafften zeugen mit dem post-siegel wieder versiegeln1724 HessSamml. III 944Faksimile (ca. 495 KB)
- [Extra-Ordinair-Steuern] posthalter ... 10 thl.1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 483Faksimile - in Google Books
- so muß die cammer niemals die unterhaltung der pferde ... auf eigene gefahr ... und kosten des regenten unternehmen; sondern solche den postmeistern oder posthaltern ... admodationsweise uͤberlassen1758 v.Justi,Staatsw. II 183Faksimile (ca. 84 KB)
- werden ... saͤmmtliche postmeister und posthalter dieser lande hierdurch bedeutet, ... die auf trompeten-art eingerichteten posthoͤrner abschaffen, und keine andere, als zwey oder dreymal gewundene posthoͤrner von ihnen [postillons] gebrauchen zu lassen1771 CSax. I 994Faksimile - in Google Books
- während nun dieser J. F. mit dem Neustaͤdter posthalter ein ... schwermuͤthiges schreiben, mit lauter unwahrheit vollstopft, sind die angeblich ... betruͤbten ... syndici ... froͤhlich1780/84 Mader,ReichsrMag. IV 152Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- der landesherr kan, wenn er auch gleich das postwesen verpachtet oder verliehen hat, doch postordnungen vorschreiben, postaͤmter, oberpostaͤmter, postverwalter, postmeister, posthalter, wagenmeister, geschirrmeister, postknechte, postboten anordnen und anstellen, sie beeidigen und vorstand thun lassen, welches leztere uͤberhaupt bey allen postbedienten geschieht1785 Fischer,KamPolR. II 448Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn sich jemand beschwert, daß er im reiten oder fahren von einem posthalter aufgehalten, oder mehr postgeld, als die taxe ist, gefodert werde, haben die churfuͤrstl. ... beamte des orts ... die remedur vorzukehren1797 KurpfSamml. V Reg. 147Faksimile - in Google Books
- nun waren in dem herzogthum W. ... unter dem namen der postbotten vier jetzo sog. posthalter ... aufgestellt18. Jh. SchwäbWB. I 1319Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- postwaͤrter, posthalter ... [sind] der jurisdiction der land- und stadtgerichte unterworfen, in sofern nicht ... der streit ... mit ihrem dienst in beziehung steht1802 WestpreußPR. II 485Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- wenn ... der posthalter sich der uebertretung der vorschriften schuldig macht, so soll er fuͤr jeden contraventionsfall um zehen thaler ... bestraft ... werden1804 VerordnAnhDessau II 123Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so sind die gesonderten stallungen, worin sich die noͤthigen dienstpferde der posthalter in den staͤdten und auf dem lande befinden, von aufnahme der militäir-pferde loszuhaͤhlen1809/15 RepStaatsVerwBaiern II2 158Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wo die von den posthaltern vorschriftmaͤßig zu haltende anzahl postpferde fuͤr den postdienst nicht ausreichen sollte1819 Reyscher,Ges. XVIII 740Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bloße posthalter werden von ihr [ober-postdirektion] nach vorgaͤngig eingezogenen erkundigungen uͤber ihre tauglichkeit bestellt1820 SammlBadStBl. I 18