Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Posthaus
Artikel davor:
postenweise
Posterei
Postfelleisen
Postfuhre
Postfuhrgeld
Postgebühr
Postgeld
Postgerechtigkeit
Postgeschäft
Posthalter
Posthaus
, n.
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Poststation zum Wechseln der Postpferde, für die Beherbergung der Reisenden und Verteilung der 1Post (IV); das Gebäude ist mit besondern Schutzrechten versehen
bdv.:
Station (IV)
vgl.
Poststelle (I)
- daß er [Kurfürst von Brandenburg] in seinen landen bereits ... posthaͤuser in den staͤdten verzeichnet ... habe1652 Pütter,Reichspost 59Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die civil-dienste, welche ... bey dem zoll-, post-hause ... zu besetzen seynd, denen hiesigen buͤrgern ... moͤgen conferiret ... werden1710 RevalStR. II 378Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wegen aufnehmung und speisung derer passagierer in denen post-haͤusern [sind] verschiedene klagen angebracht worden1728 CCMarch. IV 1 Sp. 1083Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- und solle ... zu der ... nachricht ans posthaus affigirt werden1737 BaselRQ. I 2 S. 955Faksimile (ca. 212 KB)
- demnach des ... finanzienrats ... Oppenheimer am 13. martii ... im posthaus ... obsignirte ... effecten1737 Schnee,Hoffinanz V 192
- [Befehl,] daß ... das post-fell-eisen, wann etwa die posten erst ... nach schliessung der thore ankommen moͤgten, von jemand derer wacht-habenden soldaten ... ohne entgeld nach dem post-hause getragen werden soll1747 CCHolsat. III 1117Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die posthaͤuser haben burgfrieden, sind von der ... steuer ... frei1757 Estor,RGel. I 870Faksimile (ca. 156 KB)
- hingegen mußten sie auch die posthäuser und postbedienten von allen beschwerden befreyen1793 Pütter,Reichspost 39Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- findet sich ... erheblicher unterschied am gewichte: so muß das ... paket ... auf dem posthause ... eröffnet und nachgesehen werden1794 PreußALR. II 15 § 196
- [Privileg,] daß nicht allein du diesen k.k. postdienst lebenslänglich nützen ..., sondern auch nach deinen männlichen erben, welcher zu deinen von uns gnädigst privilegierten posthause gelanget, wenn er anders zur versehung dieses postdienstes tauglich befunden wird, in deren ermanglung aber einer deiner tochtermänner ... dir ... in diesem postdienst succediren sollen1794 JbWien 13 (1957/58) 148
- außerdem kommen zur einnahme der armen-casse ... die gelder aus den armenbuͤchsen im posthause1800 GesAnhBernb. III 9Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- den postbeamten, postbedienten und posthaͤusern wird darin [Postpatent Josephs II.] der besondere kaiserliche schutz zugesichert1803 v.Berg,PolR. III 556Faksimile - in Google Books
- wird etwas verloren, so soll derjenige, der etwas findet, es dem naͤchsten posthause anmelden1805 RepRecht XII 50Faksimile (ca. 401 KB)