Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postierstand

Postierstand

, m.

Kreisstand (I), der für die Versorgung der in seinem Gebiet stationierten Kreistruppen verantwortlich ist
  • daß dem postir- logirungs- und quartiers-stand die wahl verbleibe, die hausmanns-kost in natura, oder davor die 2. kr. taͤglich dem soldaten zu reichen
    1695 Moser,StaatsR. 30 S. 120