Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postierstand
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Postfuhrgeld
Postgebühr
Postgeld
Postgerechtigkeit
Postgeschäft
Posthalter
Posthaus
Posthorn
Postierer
Postiergeld
Postierstand
, m.
Kreisstand (I), der für die Versorgung der in seinem Gebiet stationierten Kreistruppen verantwortlich ist
- daß dem postir- logirungs- und quartiers-stand die wahl verbleibe, die hausmanns-kost in natura, oder davor die 2. kr. taͤglich dem soldaten zu reichen1695 Moser,StaatsR. 30 S. 120Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)