Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postintrade

Postintrade

, f.

Einkünfte aus dem Postwesen 
  • daß ihm seine vorige postmeisterbesoldung ... zu lassen, an die postintraden zu D. anzuweisen
    1663 ProtBrandenbGehR. VI 782
  • wann aber solches zu ... schmaͤlerung unserer post-intraden gereichet ... seynd wir ... entschlossen, alle solche angemaßete freyheiten ... gaͤntzlich aufzugeben
    1687 CCMarch. IV 1 Sp. 829
unter Ausschluss der Schreibform(en):