Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postkontor

Postkontor

, m.

wie Postamt (II) 
  • wir ... befehlen, solches [verordnete porto] bey denen post-contoiren ... unsern post-bedienten ... bekannt zu machen
    1687 CCMarch. IV 1 Sp. 829
  • wird der hiesige post-halter ... hierdurch ... befehlicht, alle durch extra posten ankommende couriers und passagiers ... vor der abreyse von hier beym post-comptoir ... anzumelden
    1719 HessSamml. III 821
unter Ausschluss der Schreibform(en):