Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postlohn

Postlohn

, n., auch m.?

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Postgeld (I) für Briefe und Pakete
vgl. Porto
  • an ambtsschaͤden, auslosungen ... post- und botenloͤhnen ... etwas umgeschlagen werden muß
    1645 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 179
  • das postlohn von B. wolle ... magnif. auch ... künftig melden, soll willigst kompensieret werden
    1683 PommJb. 19 (1918) 115