Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postmeister
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, m.
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I
höchster örtlicher Postbedienter, Posthalter
- dieweil an den posten vil ... gelegen will sein, das er [schreiber] fleissig damit sei, die fürderlich, es sei bei tag oder nacht, wann ers für not erkennt, fürbring, auch guet aufsehen haben, damit bei postmeister mit underhaltung seiner knecht und phert kain mangel erscheine1527 Fellner-Kretschmayr II 103Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- du woͤllest gemelte ordnung allen ... postmeister, postreuttern ... vorlesen1622 Reyscher,Ges. XII 891Faksimile - in Google Books
- postmeister zu Königsperg wegen eines hauses1643 ProtBrandenbGehR. II 279Faksimile - in Google Books
- dero postmeistern in allen dero erb-landen ernstlich ... zu befehlen, daß sie ... allein der churfuͤrstl. instruction ... gemaͤß leben1655 CCMarch. IV 1 Sp. 822Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wie dann ... von dem postmeister auf jedem post-ambte die nahmen der mitreisenden personen, und was jede person an fracht-gelde entrichtet, angezeichnet werden soll1662 CCMarch. IV 1 Sp. 826Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [niemand,] welcher vermoͤge der den postmeistern unter dem fuͤrstl. geheimten cantzley-siegel jeden orthes ausgestellter designation die freyheit der brieffe nicht hat1682 BrschwLO. IV 6 S. 375
- klagen ... daß dero postmeistere, postwartere, und postilions, denen ... verordnungen zuwider, mit buͤrgerlichen oneribus ... beleget ... werden1703 CCMarch. IV 1 Sp. 894Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- von quasi-contracten: ... das recht ... zuruck zu forderen ... von dem ... post-meister, was er dem ... auff sein pferd ... anvertrauet1709 Mutach 111Faksimile (ca. 147 KB)
- welches [Angabe, daß ein Paket aus keinem Pestgebiet komme] so dann die postmeister jedes orts in den carten und fracht-zetteln, den nahmen des aufgebers aber in dem post-buch auf ihre pflichte richtig zu notiren ... haben1710 CCMarch. IV 1 Sp. 923Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- haben die postmeister dahin zu sehen, daß die post-wagen jederzeit gut bespannet seyn moͤgen, wannenhero, da der post-halter, oder postilion untuͤchtige pferde haͤtte, der postmeister oder postwarter des orts ihm die ankauffung anderer zur post noͤthigen starcken pferde anzukuͤndigen ... hat1710 CCMarch. IV 1 Sp. 915Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- ein postmeister soll ehe und bevor er zur verwaltung des ihm verliehenen post-ambts gelassen wird in pflicht genommen ... werden1712 CCPrut. III 142Faksimile - in Google Books
- die post-bediente insgesamt, wozu auch die post-bothen, brief-traͤger und andere geringere gehoͤren, sind ratione personarum & officii von aller anderer jurisdiction eximiret, und stehen immediatè unter dem general-post-amt, an welches alle und jede postmeister und post-bediente ratione ihres ambts verwiesen sind1712 CCMarch. IV 1 Sp. 974Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- es soll ... den postmeistern ... specificationes der fuhrleute, caleschenfahrer und anderer, so pferde halten, ausgeantwortet ... seyn1713 Wiesand 846Faksimile - in Google Books
- befehlen ... allen ... herrschaften, daß dieselbe, auf ansuchen unserer post-meistern, bey besorgender ... austheilung unzulaͤßlicher briefen ... die ... bothen ... visitiren, ihnen, post-haltern, wider dieselbe ... huͤlf leisten sollen1722 CAustr. IV 102Faksimile - in Google Books
- daß das ... ragionenbuch klar ... gehalten [werde] ... und nichts zweydeutiges passieret, sondern von h. postmeister ein ieder expresse befragt werden solte, ob er ... seine einschreibung ... bei seinem burgereid behaupte1728 BaselRQ. I 2 S. 1024Faksimile (ca. 214 KB)
- [Befehl,] einen besondern postetat ... zu fertigen und in solchen von jedem postamt von ort zu ort zu setzen: 1. wie viel die einnahme jedes postamtes überhaupt jährlich sei; 2. wie viel der postmeister daselbst an jährlicher besoldung bekommet1739 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 825
- [Extra-Ordinair-Steuern] postmeister in Dreßden, Leipzig, Chemnitz ... 10 thl.1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 483Faksimile - in Google Books
- bey den friedensexecutionshandlungen drang Schweden ... 1649 darauf ... daß aus den staͤdten N., M. und L. die eingedrungenen postmeister wegzuschaffen waͤren1752/90 Pütter,Reichspost 58Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein postmeister ist: welchem die farende und reitende post einer gewissen station vom oberpostamte, oder landesherrn anvertrauet ist1757 Estor,RGel. I 861Faksimile (ca. 168 KB)
- derienige, dem von dem obern die post anvertrauet worden ist, wird der postmeister genennet. dieser ist verbunden auf alles genau acht zu haben und so wohl fuͤr die person als sachen der passagiers zu sorgen. er fordert das postgeld nach der vorgeschriebenen taxe1762 Wiesand 840Faksimile - in Google Books
- [Postpatent Ks. Josephs] allen ... postmeistern ... post-befoͤrderern ... so bey dem post-wesen bestellet ... zu lesen1768 Löffler,BadVerkehr 479
- werden ... saͤmmtliche postmeister und posthalter dieser lande hierdurch bedeutet, ... die auf trompeten-art eingerichteten posthoͤrner abschaffen, und keine andere, als zwey oder dreymal gewundene posthoͤrner von ihnen [postillons] gebrauchen zu lassen1771 CSax. I 994Faksimile - in Google Books
- die correspondenz mit denen postmeistern könnte führohin auch wie bishero unter der leitung der hofpostcommission ihren zug nehmen1782 Kretschmayr-Walter IV 33
- der landesherr kan, wenn er auch gleich das postwesen verpachtet oder verliehen hat, doch postordnungen vorschreiben, postaͤmter, oberpostaͤmter, postverwalter, postmeister, posthalter, wagenmeister, geschirrmeister, postknechte, postboten anordnen und anstellen, sie beeidigen und vorstand thun lassen, welches leztere uͤberhaupt bey allen postbedienten geschieht1785 Fischer,KamPolR. II 448Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von den curialen ... [Anschreiben:] achtbare, alle amtleute ... postmeister1793 Bischoff,Kanzlei. I 415Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- postmeister und postwärter stehen gegen diejenigen, welche sich zur fortschaffung ihrer person oder sachen der post bedienen, in eben dem verhältnisse, als die schiffer gegen reisende und befrachter1794 PreußALR. II 15 § 157
- die postmeister ... werden von dem landesherrn ... bestellt1803 v.Berg,PolR. III 559Faksimile - in Google Books
- das uniform-kleid der wirklichen postmeister, welche subaltern-personal haben, ist wie in der 2ten classe1807 SammlBadStBl. II 905
- es soll keinem privatboten ... gestattet sein, briefe aufzusammeln und mitzunehmen, sondern es sollen dieselben auf anhalten des postmeisters visitirt ... werden1817 GesAnhBernb. III 343Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- fuͤr diesen normalpreis muͤssen der postmeister oder posthalter die vorfallenden befoͤrderungen uͤbernehmen1821 StaatsbMag. I 317Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Kiel
II
Leiter des Postamts (I), höherer Postbedienter
- G. de Tassis posstmaister sol nu füron kaine postn ... austailen ... sonder die zuvor ... eingemacht mitsambt post zedln, so damit komen ... in die tirolisch canntzley ... vberantburten1513 Kießkalt,Post 41
- daß man ihnen keine frembde post-meister, die von aller jurisdiction ... befreyet seyn wollen, obtrudiren moͤge1705 KlugeBeamte I2 491Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dem postmeister steht ... die gerichtsbarkeit über das postpersonale in amtssachen ... zu1804 Gönner,StaatsR. 672Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- rang. bei der general-administration stehen ... die ober- und postmeister und inspektoren der fahrenden posten1808 RepStaatsVerwBaiern II2 156Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)