Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postpferd

Postpferd

, n.

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Pferd, das für Postritte und zum Vorspann der Postkutschen und Postwagen eingesetzt wird
  • alß ist unser befehl ... daß in euͤrem ... amt, 4 oder 5 post pferd ... gehalten ... werden
    1644 Reyscher,Ges. XIII 40
  • grosse schwere paquete von etzliche pfund, welche die churfuͤrstl. post-pferde ... zu schanden machen
    1655 CCMarch. IV 1 Sp. 821
  • dass niemandem ... zugelassen werden solle ... postpferd zu halten ... noch sonsten etwas disem postrechten wideriges ... zu verüeben
    1675 ArchBern 24 (1918) 48
  • [es] hat sich die militz ... alles fischens und jagens in den fuͤrsten ... wassern, forsten ... ingleichen der begehrenden botten, suchenden post-pferden ... bey hoher straff zu enthalten
    1698 Moser,StaatsR. 30 S. 257
  • ausser den ordinairen post-pferden eigene pferde auf die extra-posten zu halten
    1710 CCMarch. IV 1 Sp. 927
  • wann ein feuer auf dem land entstehet ... hat der posthalter dem obervogt sogleich ein gesatteltes post-pferd ... zuzuschicken
    1715 SammlBadDurlach II 461
  • daß diejenige personen, welche an orhten, wo post-stationes sind, wohnen ... einerley pferde gebrauchen wollen, præcisè post-pferde zu nehmen und solche nach der post-taxa zu bezahlen nicht schuldig, sondern zu ihrem belieben gestellet seyn solle
    1720 HessSamml. III 825
  • ist ein posthalter bei sonst hinlaͤglicher anzahl der postpferde ... nicht im stande, den postlauf zu befoͤrdern, so haben die landgerichte ... die noͤthige unterstuͤtzung zu verschaffen
    1802 RepStaatsVerwBaiern II2 160
  • station heisst ein ort, wo die postpferde gewechselt, reisende aufgenommen, briefe und effecten auf- und abgegeben werden
    1817 Klüber,ÖffRecht 568
  • sind die postpferde in voraus bestellt , so muͤssen sie an geschirrt im stalle stehen, und ... binnen einer halben viertelstunde nach ankunft des reisenden eingespannt seyn
    1818 SammlBadStBl. II 938
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