Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postpferd
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Postlohn
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Postmeisterei
Postmeistername
Postnutzen
Postordnung
Postort
Postpferd
, n.
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Pferd, das für Postritte und zum Vorspann der Postkutschen und Postwagen eingesetzt wird
bdv.:
Briefpferd,
Postroß
- alß ist unser befehl ... daß in euͤrem ... amt, 4 oder 5 post pferd ... gehalten ... werden1644 Reyscher,Ges. XIII 40Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- grosse schwere paquete von etzliche pfund, welche die churfuͤrstl. post-pferde ... zu schanden machen1655 CCMarch. IV 1 Sp. 821Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- dass niemandem ... zugelassen werden solle ... postpferd zu halten ... noch sonsten etwas disem postrechten wideriges ... zu verüeben1675 ArchBern 24 (1918) 48
- [es] hat sich die militz ... alles fischens und jagens in den fuͤrsten ... wassern, forsten ... ingleichen der begehrenden botten, suchenden post-pferden ... bey hoher straff zu enthalten1698 Moser,StaatsR. 30 S. 257Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ausser den ordinairen post-pferden eigene pferde auf die extra-posten zu halten1710 CCMarch. IV 1 Sp. 927Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- wann ein feuer auf dem land entstehet ... hat der posthalter dem obervogt sogleich ein gesatteltes post-pferd ... zuzuschicken1715 SammlBadDurlach II 461Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß diejenige personen, welche an orhten, wo post-stationes sind, wohnen ... einerley pferde gebrauchen wollen, præcisè post-pferde zu nehmen und solche nach der post-taxa zu bezahlen nicht schuldig, sondern zu ihrem belieben gestellet seyn solle1720 HessSamml. III 825Faksimile (ca. 475 KB)
- ist ein posthalter bei sonst hinlaͤglicher anzahl der postpferde ... nicht im stande, den postlauf zu befoͤrdern, so haben die landgerichte ... die noͤthige unterstuͤtzung zu verschaffen1802 RepStaatsVerwBaiern II2 160Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- station heisst ein ort, wo die postpferde gewechselt, reisende aufgenommen, briefe und effecten auf- und abgegeben werden1817 Klüber,ÖffRecht 568Volltext und Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
- sind die postpferde in voraus bestellt , so muͤssen sie an geschirrt im stalle stehen, und ... binnen einer halben viertelstunde nach ankunft des reisenden eingespannt seyn1818 SammlBadStBl. II 938
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