Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Posträuber
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Postnutzen
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Postort
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, m.
Person, die eine 1Post (III) beraubt hat
- diesen postreuber bei seinem durchreisen anhalten zu laßen, denselben auch dieses böshafften frevelmuths wegen ... zu bestrafen, damit so woll er als andere abscheu haben, sich hinfürters an der freyen post zu vergreiffen1653 Piefke,BremLPost 14
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