Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postrecht

Postrecht

, n.

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die Rechtsmaterie des Postwesens und Postregals 
  • vom post-recht ... von beschaffenheit des postregals ... dieses ... wenn es durch mehr als ein land gehen soll, wird fuͤr eine sonderbare kayserl. præminenz gehalten
    1665/1737 Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 514
  • dass niemandem ... zugelassen werden solle ... postpferd zu halten ... noch sonsten etwas disem postrechten wideriges ... zu verüeben
    1675 ArchBern 24 (1918) 48
  • von freyer land- und heerstrassen- post- fluß- ... recht 
    1705 KlugeBeamte I2 478
  • das postrecht hat nun vornehmlich dreyerley bedeutung. in den roͤmischen gesetzen heisset es i) ein recht, durch den gantzen roͤmischen erdcreis, staats-bothen, auf des kaͤysers oder der unterthanen kosten, zu senden
    1732 Ludewig,Anzeigen I 530
  • das muͤnz- und postrecht schlaͤgt ... sehr tief in die policey und das commerciale ein, und ist ... ein ... unstrittiges majestaͤtsrecht
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 33
  • man hat ... gewuͤnscht, daß über ... das polizey- ... berg- wasser- post- und strassen- muͤnz- und domainenrecht ... vorlesungen gehalten werden
    1785 Fischer,KamPolR. I 3
  • postrecht. literatur. L. ab Hornick de regali postarum jure, Francof. ad Moen. 1663
    1785 Fischer,KamPolR. II 443
unter Ausschluss der Schreibform(en):