Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postritt

Postritt

, m.

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Beförderung durch einen reitenden Boten der Post
vgl. Postbote
  • so wird doch kein post-ritt ... in solcher eile eine meile uͤberwinden
    1689 Valvasor,Krain I 132
  • dagegen aber sollten sie die reise-kosten, brieff-porto ... (ausser in den verlangten post-ritten die post-gelter) nichts weiter aufrechnen
    1707/47 Moser,StaatsR. 30 S. 167
  • [Postpatent Ks. Josephs] daß die ... couriers, und andere, so sich des post-ritts gebrauchen, wann sie die ordinari- oder andere extra-ordinari-posten gleich antreffen, doch dieselbe nicht mitnehmen
    1768 Löffler,BadVerkehr 480
  • wenn der landesherr die anlegung neuer posten oder die vermehrung der postritte an einem orte nöthig findet, der reichspostmeister dieser ... anordnung ... folge leisten muss
    1804 Gönner,StaatsR. 673
unter Ausschluss der Schreibform(en):