Postritt, m.

Beförderung durch einen reitenden Boten der Post
vgl. Postbote
  • so wird doch kein post-ritt ... in solcher eile eine meile uͤberwinden
    1689 Valvasor,Krain I 132 Faksimile
  • dagegen aber sollten sie die reise-kosten, brieff-porto ... (ausser in den verlangten post-ritten die post-gelter) nichts weiter aufrechnen
    1707/47 Moser,StaatsR. 30 S. 167 Faksimile
  • [Postpatent Ks. Josephs] daß die ... couriers, und andere, so sich des post-ritts gebrauchen, wann sie die ordinari- oder andere extra-ordinari-posten gleich antreffen, doch dieselbe nicht mitnehmen
    1768 Löffler,BadVerkehr 480
  • wenn der landesherr die anlegung neuer posten oder die vermehrung der postritte an einem orte nöthig findet, der reichspostmeister dieser ... anordnung ... folge leisten muss
    1804 Gönner,StaatsR. 673 Faksimile