Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postroß

Postroß

, n.

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wie Postpferd 
  • die postross durch vile der posten desto weniger bemühet werden und in gnötigen sachen die posten sovil desto pelder von statt kommen mögen
    1528 Fellner-Kretschmayr II 239
  • [Postpatent Ks. Josephs] mit ihren ... post-rossen (als welche bloß zu unserer und des cursus publici bedienung bestellet seynd)
    1768 Löffler,BadVerkehr 482