Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postsache

Postsache

, f.

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die 1Post (I) betreffende Angelegenheit
  • von post-sachen, und was dahin gehoͤrig
    1655 CCMarch. IV 1 Sp. 821
  • [soll] den verwaltern ... nicht verstattet werden ... darin ... postsachen zu verordnen
    1667/1790 Pütter,Reichspost 124
  • sondern dem post-commissario ... gebuͤrlichen respect erweisen, und wozu er sie in post-sachen commandiren wird, dessen befehl willig parition leisten
    1719 HessSamml. III 821
  • von denen rechten und pflichten des kaysers in post-sachen 
    1752 Moser,StaatsR. V 1
  • die cammercollegia ... wuͤrden ... ihrem endzwecke keine vollkommene genuͤge leisten koͤnnen, wenn ihnen nicht in steuer- zoll- post- ... und ... dergleichen sachen eine richterliche erkenntniß zustuͤnde
    1758 v.Justi,Staatsw. II 725
  • postaͤmter, wenn sie excesse in postsachen begehen, und diese lediglich die posteinrichtung ... betreffen ... so hat das reichs-post-generalat die privative untersuchung
    1797 KurpfSamml. V Reg. 147
  • ausgenommen sind ... von der gerichtsbarkeit des cammergerichts ... muͤnz- post- und dergleichen sachen 
    1800 RepRecht V 77
  • die postofficianten stehen in eigentlichen postsachen unter dem koͤniglich preußischen general-postamt
    1817 GesAnhBernb. III 344
  • die gerichtsbarkeit ... und die strafrechtspflege in postsachen, insoweit nicht ... eine disciplinar-strafbefugniß ... eingeraͤumt ist ... bleiben ... dem koͤnig ... ausschließlich vorbehalten
    1819 Reyscher,Ges. XVIII 734
  • das obereigenthum der posten, die bestaͤtigung aller poststellen ... die strafrechtspflege in postsachen ... bleiben ... dem koͤnig ... vorbehalten
    1819 Reyscher,Ges. XVIII 734
unter Ausschluss der Schreibform(en):