Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postschreiben

Postschreiben

, n.

über die 1Post (III) versandtes Rundschreiben
  • es soll auch rector und praeceptores ... sich ... ihnen nicht anbefohlener, auch kirchen, druckerey, post- und zeitungschreibens ... gäntzlich äussern, sondern ihres eigentlichen beruffs abwarten
    1654 SchulO.(Vormbaum) II 447