Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postschreiber
Artikel davor:
Posträuber
Postrecht
Postregal
Postregister
Postreiter
Postrennen
Postritt
Postroß
Postsache
Postschreiben
Postschreiber
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Gehilfe, Schreiber des Postmeisters (I)
vgl.
Postbediente
- post-schreiber ... 3 rthl. [Kopfsteuer]1677 CCMarch. IV 5 Sp. 3Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- allwo der visitator sich zu gleicher zeit einfinden muß, der alsdann alle accis-bahre sachen nebst dem post-schreiber ... zu verzeichnen hat1700 CCMarch. IV 1 Sp. 859Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- alle zur bestellung eingegebene briefe ... sollen die postmeister ... in ihr post-buch eintragen, und solche beÿ verlust des dienstes weder selbst an andere couvertiren, noch daß es von den vereÿdeten post-schreibern ... geschehe, verstatten1712 CCPrut. III 142Faksimile - in Google Books
- [Extra-Ordinair-Steuer] postschreiber ... 3 thl.1748 CAug. Forts. I 2 Sp. 532Faksimile - in Google Books
- der post-schreiber ist kein staats-beamter, sondern ein privat-offiziant des post-meisters1827 Kamptz,Ann. XI 391Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
Artikel danach:
Postsiegel
Poststeig
Poststelle
Posttag
postulabel
Postulant
Postulat
(Postulatsgulden)
Postulation