Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Poststelle

Poststelle

, f.

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I Poststation
  • [da das ordentliche postwesen] durch allerlei nebenweg und ungewondliche pottenwerckh zertheilt und von den gewondlichen posststellen abgewendet wurde
    1587 M. Dallmeier, Qu. zur Gesch. d. europ. Postwesens (Kallmünz 1977) 33
  • dabey waren alle reichsstaͤnde, in deren staͤdten ... poststellen angelegt waren, frey von aller brieftaxe
    1793 Pütter,Reichspost 39
II Amtsstelle im Postdienst 
  • zu den erledigten poststellen werden uns von dem herrn erb-land-postmeister zwey ... tuͤchtige subjecte ... zur auswahl vorgeschlagen
    1806 SammlBadStBl. II 890
  • bei den postdiensten ... soll nur stufenweises vorruͤcken ... zu eintraͤglicheren ... poststellen statt haben
    1810 RepStaatsVerwBaiern II2 155
  • das obereigenthum der posten, die bestaͤtigung aller poststellen ... die strafrechtspflege in postsachen ... bleiben ... dem koͤnig ... vorbehalten
    1819 Reyscher,Ges. XVIII 734
unter Ausschluss der Schreibform(en):