Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Poststelle
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, f.
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I
Poststation
- [da das ordentliche postwesen] durch allerlei nebenweg und ungewondliche pottenwerckh zertheilt und von den gewondlichen posststellen abgewendet wurde1587 M. Dallmeier, Qu. zur Gesch. d. europ. Postwesens (Kallmünz 1977) 33
- dabey waren alle reichsstaͤnde, in deren staͤdten ... poststellen angelegt waren, frey von aller brieftaxe1793 Pütter,Reichspost 39Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Amtsstelle im Postdienst
- zu den erledigten poststellen werden uns von dem herrn erb-land-postmeister zwey ... tuͤchtige subjecte ... zur auswahl vorgeschlagen1806 SammlBadStBl. II 890
- bei den postdiensten ... soll nur stufenweises vorruͤcken ... zu eintraͤglicheren ... poststellen statt haben1810 RepStaatsVerwBaiern II2 155Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das obereigenthum der posten, die bestaͤtigung aller poststellen ... die strafrechtspflege in postsachen ... bleiben ... dem koͤnig ... vorbehalten1819 Reyscher,Ges. XVIII 734Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)