Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Posttag

Posttag

, m.

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I Tag, an dem die Postkutsche verkehrt
  • die fuhrleute sollen ... keines orts an den ordentlichen post-tagen ohne vorbewust des post-ambts ... dahin abfahren, wohin die churfuͤrstlichen posten ordinariè abgehen
    1691 CCMarch. IV 1 Sp. 839
  • die ... fuhrleute [haben] ... sich nicht zu unterstehen, an denen gewöhnlichen post-tagen personen ... aufzunehmen, es sey dann, daß der königl. postwagen besetztet wäre
    1710 ZHarz 6 (1873) 187
  • sol ... unserm ... secretario ... davon ... als was fuͤr brieffe jeden post-tag abgehen, eine ... designation ... eingeliefert werden
    1719 HessSamml. III 821
  • in W. an beyden post-taͤgen um 8. uhr abends
    1722 CAustr. IV 93
  • vom brieff-porto ... müßen die secretarii accurate rechnung führen und alles ... an jedem post tage eintragen
    1724 MittKönigsberg 2 (1910) 196
  • solche jederzeit einen posttag eher ... an ort und stelle gelangen können
    1756 ActaBoruss.BehO. X 412
  • mit absendung des wechsels bis zu dem zweyten post-tag anzustehen
    1768 HambGSamml. VI 585
  • du weißest, posttäge ziehen allem vor
    1768 SchweizId. XII 969
  • respective mit erstem posttage 
    1779 CSax. I 1067
  • die kontrollierung desjenigen betrages, welchen die beiden postbureaux W. und F. ... jeden posttag erhalten
    1798 ThurgauBeitr. 90 (1953) 22
  • fuͤr die regelmaͤßig durchpassirenden ... postwaͤgen sollen die ... erforderlichen pferde an den bestimmten posttaͤgen in reserve bleiben
    1818 SammlBadStBl. II 938
II Tag, an dem der amtliche Schriftverkehr erledigt wird
  • das geheime conseil, sitzet wöchentlich 4 täge, weil die 2 übrigen zu post-tägen gewidmet worden
    1727 Pries,RegConsHolst. 172
unter Ausschluss der Schreibform(en):