Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postumus
Artikel davor:
Posttag
postulabel
Postulant
Postulat
(Postulatsgulden)
Postulation
Postulationrecht
Postulatenkrone
postulieren
(Postulierung)
Postumus
, m.
nach einem bestimmten Ereignis geborener Nachkomme
- die geborn werden nach dem tode ires vaters, gnant posthämi, ... werden ordenlichen gesetzt oder ordenlichen enterbt oder ordenlichen fuergangen, sunst werden sie vnnutzlich geschafftum 1500 Summa legum 336
- dasselb recht ist von den kinder in fremden landen vmbschwayfend vnd darnach widerkomen, das macht das recht den posthumenum 1500 Summa legum 362
- von dennen kindern welche nach ihrer vätter todt oder nach der eltern aufgerichten testament ehelichen gebohren vnd posthumi genant werden1654 NÖLO. III 13 Übschr.
- posthumus, hat kein gesetzliches erbrecht auf den nachlaß des zweyten ehemannes1794 PreußALR. Register s.v.