Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postverordnung

Postverordnung

, f.

wie Postordnung 
  • diese und andere unsere post-verordnungen 
    1687 CCMarch. IV 1 Sp. 830
  • daß dem boten dadurch keine den bestehenden postverordnungen widersprechende erlaubniß eingeraumt ist
    1808 SammlBadStBl. II 972
  • bei contraventionen gegen postverordnungen ist das generalpostamt in gleicher art ... berechtigt, die strafe durch eine resolution festzusetzen
    1809 Rabe,PreußG. X 189
  • diese behoͤrden [Ortsgerichte] bestrafen die uͤbertretung der postverordnungen in faͤllen, wo eine augenblickliche abhilfe erfordert wird
    1812 VerfBaiern I Beil. VI p. 95
  • die im § 6 der postverordnung enthaltene bestimmung, daß in den posthaͤusern des nachts eine person wachen soll ... ist wohl ... vergessenheit gerathen
    1821 StaatsbMag. I 327
unter Ausschluss der Schreibform(en):