Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postwärter
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, m.
niederer Postbedienter
vgl.
Postknecht
- als befehlen dieselbe dero ... post-waͤrtern hiermit ... von jetzo an keine packe, kober und dergleichen von jemand ... anzunehmen1698 CCMarch. IV 1 Sp. 849Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- klagen ... daß dero postmeistere, postwartere, und postilions, denen ... verordnungen zuwider, mit buͤrgerlichen oneribus ... beleget ... werden1703 CCMarch. IV 1 Sp. 894Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- haben die postmeister dahin zu sehen, daß die post-wagen jederzeit gut bespannet seyn moͤgen, wannenhero, da der post-halter, oder postilion untuͤchtige pferde haͤtte, der postmeister oder postwarter des orts ihm die ankauffung anderer zur post noͤthigen starcken pferde anzukuͤndigen ... hat1710 CCMarch. IV 1 Sp. 915Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- damit man aber die ... postilions ihrer versäumniß halber mit gutem fug bestraffen könne, werden die ... post-warter [ermahnt] ... diese edicta wol bekandt zu machen1712 CCPrut. III 167Faksimile - in Google Books
- postwaͤrter, posthalter ... [sind] der jurisdiction der land- und stadtgerichte unterworfen, in sofern nicht ... der streit ... mit ihrem dienst in beziehung steht1802 WestpreußPR. II 485Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- sollen die ... postwaͤrter angewiesen werden, die taxe von briefen ... ausgehaͤngt zu halten1817 GesAnhBernb. III 344Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein gleiches [der Gerichtsbarkeit der Untergerichte unterworfen] gilt von postwärtern, welche bürgerliche nahrung als ihr hauptgewerbe treiben1831 SammlArnsberg I 80
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