Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postwerk

Postwerk

, n.

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wie Postwesen 
vgl. Postregal
  • wie man dem kuͤnftigen kaiser ... auf welche weise er das postwerk oder ... anderes ihm zustehendes regal ... zu exerciren gemeynt sey
    1658 Pütter,Reichspost 62
  • als herzog C. von Luͤneburg 1616 ... ersucht wurde, dem taxischen extraordinaͤren postwerk in seinen landen vorschub zu thun
    1790 Pütter,Reichspost 119
unter Ausschluss der Schreibform(en):