Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postwesen
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(Postulierung)
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Postwagen
Postwärter
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Postwesen
, n.
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die Post als Institution (1Post I) und alle sie betreffende Angelegenheiten
- daß der graf von Taxis an bestellung des postwesens, als womit er vom kaiser belehnt sey, laͤnger nicht verhindert werde1659 Pütter,Reichspost 65Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die wegen des post-wesens entstandene strittigkeiten gebuͤhrend beygelegt ... worden1664 RAbsch. IV 8Faksimile (ca. 111 KB)
- daß die hierländische cammer das alhiesige postwehsen, welches sich schon 1578 durch bestellung reithender cammerbotten angefangen, von aller zeit hero ... administriren laßen1670 ZSchles. 11 (1871) 366
- dieselben auf- und mit abnemmung der briefen widerumb zuruk zu halten und dardurch unserem angestellten postwesen selbsten vortzuhelffen1675 ArchBern 24 (1918) 70
- dz dem postwesen durch dise poten [Schuldboten] kein abbruch gethan werde1678 BernStR. VII 1 S. 660Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wir behalten ... hierbei uns ... bevor, daß wir ... angezogenes postwesen, wann es uns beliebig fallen würde ... wieder an uns selbst ziehen mögen1690 ZHessG.2 34 (1910) 42
- allen denen, so bey den post-wesen bestellet, und demselben verwandt seyn1695 CAustr. II 167Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- der monarch muß demnach das postwesen ... in solche verfassung zu setzen suchen, daß ... die ... briefe, waaren und personen sicher ... an die bestimmten orte gelangen ... [und] daß solches ... gegen ... porto geschehe1758 v.Justi,Staatsw. I 237Faksimile (ca. 85 KB)
- indeß bleiben die meisten polizeysachen, als ... postwesen, waarenverboth ... gegenstaͤnde der besonderen reichspolizeygesezgebung1785 Fischer,KamPolR. I 30Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das postwesen ist im lande in der maaße eingerichtet, daß die auswertigen posten wöchentlich zweymal in unsern handelsstaͤdten ankommen1788 Gadebusch,Staatskunde II 102Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der kurfürst von Mainz hat die protektion des postwesensum 1795 StaatsRHeilRömR. 66
- das postwesen gehoͤrt nach deutscher reichs- und laͤnderverfassung zu den regalien, daher kein privatmann befugt ist, ... etwas zu unternehmen, welches der moͤglichsten vollkommenheit dieser oͤffentlichen anstalt nachtheilig ist1805 RepRecht XII 40Faksimile (ca. 378 KB)
- das finanzdepartement begreift unter sich alles, was sich auf staatseinnahmen ... bezieht ... die oberaufsicht ... uͤber das muͤnz- und das postwesen1806 Pölitz,Verf. I 1 S. 351Faksimile - in Google Books
- administration des postwesen. die ... bestimmungen, vermoͤge welcher dem ... fuͤrsten Thurn und Taxis ... die regie des gesammten postwesens uͤberlassen worden ist, wurde aufgehoben1808 RepStaatsVerwBaiern II2 130Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das fahrende postwesen (postwagen)1817 Klüber,ÖffRecht 589Volltext und Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Deutschen Textarchivs (DTA)
- das postwesen wird als regale und eigenthum der kantone in ihrem grenzumfang anerkannt1818 HdbSchweizStaatsR. 186Faksimile (ca. 360 KB)
- vom post- und botenwesen1824 Emminghaus,CJGerm. II
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Postzettel
Potabel
Potentat
Potentatenrecht
Potente
Potenz
Potestat
Pott
(Pottbruder)