Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Postzettel

Postzettel

, m.

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Auftragsschein und Laufzettel für die Beförderung mit der 1Post (III) 
  • G. de Tassis posstmaister sol nu füron kaine postn ... austailen ... sonder die zuvor ... eingemacht mitsambt post zedln, so damit komen ... in die tirolisch canntzley ... vberantburten
    1513 Kießkalt,Post 41
  • laudt beigefugttes postzettelß empfangen, den 18. decembris
    1606 ActaBrandenb. I 612
  • postzetel. gegenwärtige kay. ordinary solle vnverzogenlich ohne jemandts verhindern ... nacher ... B. gefürth ... werden
    1628 Löffler,BadVerkehr 500
  • so sollen diejenigen ... dafür [Lieferung] haften, welche solchen postzettel unterschrieben
    1643 ProtBrandenbGehR. I 601
  • edict, wegen derer post-zettel, so die fuhrleute nehmen sollen, welche um lohn personen fahren
    1709 CCMarch. IV 1 Sp. 904
  • post- und stundenzettel 
    1790 Pütter,Reichspost 48
unter Ausschluss der Schreibform(en):