Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Potentat

Potentat

, m.

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Machthaber, Herrscher, Regent
  • es kamen neben des bapsts volmechtigen gesandten ... vil fuͤrsten, herrn, vnd grosser potentaten geschickte
    1566 Mathesius III 184
  • [Übschr.:] von legationibus frembder potentaten auff den reichstagen
    1577 RTTraktat(Rauch) 90
  • ein geistlicher potentat 
    1582 Fischart,GeschKl.(Sch.) 38
  • mitt aller billigkeit des höhesten und besten rechtens, als da ist iuris gentium regum et magnatum, so allen potentaten ob violentiam legatorum zustehet
    1607 ActaBrandenb. III 265
  • er hielte einen steten ... frieden ... mit allen seinen benachbarten ... potentaten vnd herrschafften
    1616 Guler,Raetia 162r
  • von den huͤlfstruppen merke man, diese hat der kriegesherr nicht selbst anwerben lassen, sondern von andern potentaten nur uͤbernommen
    1771 Zincke,KriegsRGel. 17
  • potentat ... ein nur noch im gemeinen leben übliches wort, ein gekröntes haupt zu bezeichnen
    1777 Adelung III 1129
unter Ausschluss der Schreibform(en):