Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Potenz

Potenz

, f.

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Staat, Reichsstand
  • werden hohe und nahmhaffte stands-sachen vorbehalten, ... als in welchen fählen niemand abzutretten haben soll, als die, so in politischen oder militarischen bedienungen außerer potentien sind
    1714 BernStR. V 450
  • [Übschr.:] verhältnis der potenzen 
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 43
unter Ausschluss der Schreibform(en):