Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prädikatsverweigerung

Prädikatsverweigerung

, f.

Ablehnung, jemandem ein Prädikat zuzuerkennen
  • so haben wir ... alle ... fuͤrstliche gesandten ... zu uns erfordert und denenselben die inconvenientien, so aus diser prædikats-verweigerung entstehen, ... zu gemuͤth gefuͤhrt
    1645 Moser,StaatsR. 33 S. 472