Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prälation

Prälation

, f.

Vorzug
  • die juden-weiber sollen gegen andere consentirte creditores sich keiner praͤlation zu erfreuen haben
    1747 CCBrandenbCulmb. II 1 S. 188
unter Ausschluss der Schreibform(en):