prälegieren, v.
prälegieren, v.
ein Prälegat festsetzen
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so auch gleich dem erben durch den testierer etwas wäre praelegiert oder zum voraus verschafft worden ..., so hat er dannoch den viertten thail abzuziechen, ungeschwecht seines praelegats1616/29 OÖLTfl.(Strätz) IV 32 § 10