Präliminarabschied, m.
Präliminarabschied, m.
wie Präliminarschluß
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dessen [Abschied eines Ausschusses der Landstände zur Vergleichung der Landgrafen Wilhelm und Georg] zur vrkund ist dieser praeliminarabschied von vns ... versiegelt worden1637 ZHessG. 4 (1847) 156