Präliminarschluß, m.
Präliminarschluß, m.
vorläufig abgefaßter oder übergebener Beschluß
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gleichwie ich [Kaiser] nun allzeit der meinung gewesen ..., es würde das friedenswerk mehr befürdert worden sein ..., wan dem praeliminarschluß nachgegangen und die französischen sachen zue Münster und nicht zu Osnabrüg ... abgehandlet worden weren1648 UrkBurgundKr. III 41
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daruͤber ein praͤliminar-vergleich und schluß ... aufgerichtet worden1649 RAbsch. III 625 Faksimile
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in obeinverleibtem praͤliminar-schluß1650 RAbsch. III 630 (§ 35) Faksimile
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so hat man solchen ausgefallenen praͤliminar-schluß des kayserl. herrn commissarii excell. ... noch selbigen nachmittag in antecessum muͤndlich hinterbracht1654 Moser,KreisVerf. 395 Faksimile