Präliminaruntersuchung, f.

vorläufige Prüfung als Grundlage einer späteren Entscheidung
  • daß ... vermittelst einer praͤliminar untersuchung der anfang gemachet ... werde
    1697 HistBeitrPreuß. II 85 Faksimile
  • alle handlungen, welche der richter als folge dieses ausspruchs [uͤber die nothwendigkeit, den concurs zu eroͤffnen] unternimmt, sind der ordnung nach nur zufaͤllige schritte in der vollstreckung des resultats der praͤliminaruntersuchung
    1804 Gönner,GemProz.² IV 556
  • [Übschr.:] wirkungen dieser präliminaruntersuchung [über die Eröffnung eines Konkursverfahrens]
    1815 Gönner,EntwGesB. I 300 Faksimile