Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Präliminaruntersuchung
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Präliminarschluß
Präliminaruntersuchung
, f.
vorläufige Prüfung als Grundlage einer späteren Entscheidung
- daß ... vermittelst einer praͤliminar untersuchung der anfang gemachet ... werde1697 HistBeitrPreuß. II 85Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alle handlungen, welche der richter als folge dieses ausspruchs [uͤber die nothwendigkeit, den concurs zu eroͤffnen] unternimmt, sind der ordnung nach nur zufaͤllige schritte in der vollstreckung des resultats der praͤliminaruntersuchung1804 Gönner,GemProz.2 IV 556
- [Übschr.:] wirkungen dieser präliminaruntersuchung [über die Eröffnung eines Konkursverfahrens]1815 Gönner,EntwGesB. I 300Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte