Präliminaruntersuchung, f.
Präliminaruntersuchung, f.
vorläufige Prüfung als Grundlage einer späteren Entscheidung
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daß ... vermittelst einer praͤliminar untersuchung der anfang gemachet ... werde1697 HistBeitrPreuß. II 85 Faksimile
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alle handlungen, welche der richter als folge dieses ausspruchs [uͤber die nothwendigkeit, den concurs zu eroͤffnen] unternimmt, sind der ordnung nach nur zufaͤllige schritte in der vollstreckung des resultats der praͤliminaruntersuchung1804 Gönner,GemProz.² IV 556
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[Übschr.:] wirkungen dieser präliminaruntersuchung [über die Eröffnung eines Konkursverfahrens]1815 Gönner,EntwGesB. I 300 Faksimile