Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Präses

Präses

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
  • præses, ein land-vogt. it. der einen in einer disputation vertheydiget, und auf dem obern catheder stehet
    1753 Oberländer 550
  • wenn ... ein rath abgienge, hat der praͤses die substituirung eines andern von dem betreffenden judizstellepraͤsidenten anzubegehren
    1780 SteirEinl. 112
unter Ausschluss der Schreibform(en):