Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Präsidentenstelle

Präsidentenstelle

, f.

wie Präsidentenamt 
  • daß euerer, der præsidenten, einer naͤchster verwanter ... bey uns, der Chur-Pfaltz administratorn, um præsentirung seines sohns zu diser erledigten præsidenten-stell ... ansuchung gethan, ja die kayserliche majestaͤt selbst, auf derselben ansuchende person ein anderwaͤrtig præsentation-schreiben zu verfertigen, befelch ergehen lassen
    1612? Moser,StaatsR. VIII 144
  • zu der erledigten præsidenten-stelle an des heiligen roͤmischen reichs cammer-gericht
    1613? Moser,StaatsR. VIII 143
  • zu der präsidenten-stelle wollen wir allemal eine adliche person ... und zu der vice-präsidenten-stelle einen gelehrten nehmen
    1713 SammlVerordnHannov. I 614
  • [Aufsatz J.J. Mosers:] von der reichsritterschafftlichen mitglieder faͤhigkeit zu der richter- und praͤsidenten-stelle bey dem kays. und reichs-cammergericht
    1774 Moser,Beitr. 5
  • die präsidentenstellen bei den verschiedenen departements werden so wie zu Würzburg von domherren bekleidet
    1779 WürzbDiözGBl. 24 (1962) 253
  • nicht allein die praͤsidentenstellen der regierungen, konsistorien, kirchenraͤthe, hof- und renthkammern u.s.w. werden fast in allen laͤndern an edeleute vergeben
    1785 Fischer,KamPolR. I 543
  • es gluͤckte sogar einigen mitgliedern der reichs-ritterschaft, sich ... gegen die klare und deutliche verordnung der cammer-gerichts-ordnung, zu der richter- und praͤsidenten-stelle bei dem reichs-cammer-gericht empor zu schwingen
    1789 Kerner,RRittersch. III 97
  • im fall einer kaiserlichen thronerledigung behaupten auch die hohen reichsvikarien das recht, eine vakante kammerrichter- und praͤsidentenstelle zu besetzen
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 44
  • die praͤsidentenstelle hoͤrt auf 1) durch den tod, 2) durch resignation, die jedoch eben so wenig, als bey den assessoren in den ersten sechs jahren ohne kaiserliche dispensation geschehen kann ... 3) durch suspension oder entlassung
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 76
  • ein oberamtmann führt den vorsitz im amtsgericht, und vereinigt mit dieser präsidentenstelle diejenige eines obervollziehungsbeamten in seinem amtsbezirk
    1814 HdbSchweizStaatsR. 221
unter Ausschluss der Schreibform(en):