Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): prätendieren

prätendieren

, v.

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fordern, in Anspruch nehmen, Anspruch erheben
  • bey solchen erforderungen ... soll man denen parteyen ordinarie mehr nicht als in allen vier reden zuelassen also dz der cläger oder praetendirente theil die erste redt, vnd den schluß, der anthworter aber die exception vnd gegenschluß habe
    1654 NÖLO. I 22 § 7
  • zween brüder ... so beiderseits auf die münzmeisterei zu B. prätendiren 
    1660 ProtBrandenbGehR. VI 163
  • betreffend ... die ratione verschlossener cantzley-sportuln praetendirte praeferentz in concursibus creditorum
    1705 CCLuneb. II 1 S. 577
  • das praetendirte simultaneum exercitium in der hospital- und übrigen kirchen
    1709 IserlohnUB. 237
  • die protestirenden staͤnde bey angehender evangelischen reformation das jus supremae episcopiae in ihren landes-portionen praetendirten 
    1721 Knauth,Altenzella II 110
  • die kammern sollen berichten, was vor sogenannte justitien-gelder oder gerichtskosten ... jährlich von dem unterthanen prätendirt ... werden
    1731 ActaBoruss.BehO. V 1 S. 190
  • appellation von nebenurtheilen: ... wann aber eine parthey von einer solchen urtheil appelliert ... und ... praetendiret, daß die ergangene urtheil keine neben-urtheil seye, sondern ... den proceß decidire, so solte ... die appellation ... bewilliget [werden]
    1733 BaselRQ. I 2 S. 945
  • wan die frauw zwey verfallene zinß old mehrere von ihrem capitalgueth zu ihrem mann gebracht, soll in solchem fahl der mann der jahrsnachzinß nit zu prätendieren haben
    1756 Kothing,RQ. 118
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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