Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Präzedenz
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Präterition
Pratze
Prävarikation
Prävarikator
prävarikieren
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Präzedenz
, f.
Vorrang, Vorzug
- zu diesem [kaiserlichen] reservato gehoͤret auch endlich die macht und gewalt uͤber die præcedenz und vortritt zu judiciren, absonderlich in solchem fall, da sich kein theil einer sonderlichen possession der præcedenz vor dem andern zu ruͤhmen hat1705 KlugeBeamte I2 92Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist der streit der præcedenz halben noch nicht ausgemacht, so ist das sicherste, man alterire oder wechsele um in sitzen und gehen1705 KlugeBeamte I2 93Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- praecedenz ist der rang oder aͤuserliche vorzug, der einem in ansehung des andern gebuͤhret, dem er in der ordnung vorgehet ... der streitigkeiten wegen der praecedenz sind maͤchtig viel, daß man ein ganzes buch davon schreiben koͤnte1751 Buder 985 [ebd. 985-988]Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt