Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pragmatisch

pragmatisch

, adj.

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sachbezogen, nützlich; pragmatische Sanktion auf Antrag erlassenes Gesetz, insb. der Erlaß von 1713 zur Regelung der Erbfolge im Hause Habsburg
  • p[ragmatisch]e gesetze
    1663 Schulz,FremdWB. II 634
  • pragmatische sanction ... ist in seiner weitlaͤufftigsten bedeutung nichts anders, als ein fuͤrstlicher oder landesherrlicher befehl, welcher jedoch bloß auf eines andern vorher gegangenes bitten und ansuchen ertheilet wird ... absonderlich heissen pragmatische sanctionen gewisse edicte oder general-rescripte von wichtigen sachen, welche zur erhaltung der allgemeinen wohlfarth sowohl in kirchen- als policey-sachen gehoͤren, und von den hoͤchsten raths-collegiis aufgesetzet werden
    1741 Zedler 29 Sp. 169
  • pragmatische sanction ... eine fuͤrsorgende anordnung
    1813 Campe Erg.-Bd. 495
unter Ausschluss der Schreibform(en):