Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): pragmatisch
Artikel davor:
präferieren
Präge
Prägeamt
Prägeeisen
prägen
Prager
Präger
prägerisch
Prägerlohn
prägisch
pragmatisch
, adj.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
sachbezogen, nützlich; pragmatische Sanktion auf Antrag erlassenes Gesetz, insb. der Erlaß von 1713 zur Regelung der Erbfolge im Hause Habsburg
- p[ragmatisch]e gesetze1663 Schulz,FremdWB. II 634
- pragmatische sanction ... ist in seiner weitlaͤufftigsten bedeutung nichts anders, als ein fuͤrstlicher oder landesherrlicher befehl, welcher jedoch bloß auf eines andern vorher gegangenes bitten und ansuchen ertheilet wird ... absonderlich heissen pragmatische sanctionen gewisse edicte oder general-rescripte von wichtigen sachen, welche zur erhaltung der allgemeinen wohlfarth sowohl in kirchen- als policey-sachen gehoͤren, und von den hoͤchsten raths-collegiis aufgesetzet werden1741 Zedler 29 Sp. 169Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- pragmatische sanction ... eine fuͤrsorgende anordnung1813 Campe Erg.-Bd. 495
Artikel danach:
Prahm
Prahmbauer
Prahmdienst
Prahmführer
Prahmfuhrgeld
Prahmgeld
Prahmherr
Prahmherrenlehen
(Prahmheuer)