Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prahmschreiber
Artikel davor:
Prahmfuhrgeld
Prahmgeld
Prahmherr
Prahmherrenlehen
(Prahmheuer)
Prahmlage
Prahmmann
Prahmmeister
(Prahmrolle)
(Prahmschieber)
Prahmschreiber
, m.
I
von einer Kaufmannsgesellschaft eingesetzte Person, die den Frachtverkehr am Hafen überwacht und die Gebühren für den Warentransport und die Benutzung der Ladeeinrichtungen verrechnet
bdv.:
Prahmherr (I)
Sachhinweis: Rigafahrer 60f.
- befindt sich ... nach des prahmschreibers quittung, das er dem ganzen kaufman nach liquidirender rechnung, ... die summa [schulde]1616 Rigafahrer 285Faksimile - in Google Books
- dass die eltiste der schiffergesellschaft denen eltisten der rigafahrer-compagnie eine frey wahl gestehen, also dass sie mit der wahl eines prahmschreibers an keine gewisse zunft verbunden seye, sondern macht haben, wie vorhin alle zeit, also auch jetzo zum prahmschreiber zu wählen, wem sie wollen1705 Rigafahrer 411Faksimile - in Google Books
- jedes rigisch schiff muss dem contor bezahlen einen thaler und dem prahmschreiber sein schreibgeld1706 Rigafahrer 62Faksimile - in Google Books
II
Rechnungsführer bei einer Fähre?
- die pramschreiber, heittreitter, landtritter und hoffmeisters soll der undermarschalck nach gelegenheitt underbringen1575 Pommern/Kern,HofO. I 128