Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Prahmschreiber

Prahmschreiber

, m.


I von einer Kaufmannsgesellschaft eingesetzte Person, die den Frachtverkehr am Hafen überwacht und die Gebühren für den Warentransport und die Benutzung der Ladeeinrichtungen verrechnet
Sachhinweis: Rigafahrer 60f.
  • befindt sich ... nach des prahmschreibers quittung, das er dem ganzen kaufman nach liquidirender rechnung, ... die summa [schulde]
    1616 Rigafahrer 285
  • dass die eltiste der schiffergesellschaft denen eltisten der rigafahrer-compagnie eine frey wahl gestehen, also dass sie mit der wahl eines prahmschreibers an keine gewisse zunft verbunden seye, sondern macht haben, wie vorhin alle zeit, also auch jetzo zum prahmschreiber zu wählen, wem sie wollen
    1705 Rigafahrer 411
  • jedes rigisch schiff muss dem contor bezahlen einen thaler und dem prahmschreiber sein schreibgeld
    1706 Rigafahrer 62
II Rechnungsführer bei einer Fähre?
  • die pramschreiber, heittreitter, landtritter und hoffmeisters soll der undermarschalck nach gelegenheitt underbringen
    1575 Pommern/Kern,HofO. I 128