Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): praktizieren

praktizieren

, v.

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I etwas anwenden, ausüben
  • wie geschicht die entschuldigung einer pfleg ... zwm dreyzehenden, ... darvmb, das er ist ein artzt practicirend die ertzney
    um 1500 Summa legum 199
  • so sollen die beysitzer, ... ehe sie zu beysitzer genommen in universiteten ... zum wenigsten fünf jar lang im rechten studiert, auch in gerichtlichen hendlen advociert und practiciert haben
    1555 RKGO.(Laufs) I 3 § 2
  • sollen dieselben doctores und licentiati iuris in alweg (ungeacht sie an jahren jünger) die ober- und vorderist stell haben, die andern und ungraduierten aber (nach dem ain jeder lang oder khurz bei gericht gewest und practiciert hat) in der ordnung folgen
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) I 10 § 8
  • von etlichen jahren hero aber an seüthen deß landsfürsten daß contrarium practiciert worden, destwegen daß hochstüft Pasßaw mit dem landsfürsten nach strittig
    1654 NÖLO. V 2, 2 § 11
  • wie bißhero bei etlichen orthen durch mißbrauch practicirt worden
    1654 NÖLO. V 2, d § 6
II pejorativ: Machenschaften treiben; an sich praktizieren durch Praktik (II) erwerben
  • das C. und F. solche heuser an sich practicirt und gebauet [haben]
    1578 Nostitz,Haushaltb. 195
  • [Übschr.:] von pratizierens vnd tröllens wägen
    1586 SchwyzLB. 94
  • [Übschr.:] von pratticieren ... dz einer, so zuo einem ampt ... erwöllt würdt, ... ein lyblichen eydt ... schweren sölle, dz er desswegen weder prattickhen gebrucht ... vnnd mit gasteryen khein gefhar gebrucht habe
    um 1608 UriLB. 33
  • [Prozeßeinrede,] daß der gwalttrager das recht oder den khrieg, darin er sich zum gwalttrager bestellen läßt, zu gefahr und beschwerdt des beclagten unbefuegt und unrechtmeßiger weis an sich practiciert, oder daß er mit dem principal de quota litis pacisciert habe
    1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 29 § 15
  • [die] schiedmuͤntze der groschen, halbpatzen und kreutzer ..., [welche von] juden und christen oder vielmehr unchristlichen gewissenlosen judengenossen aus der stadt practicirt ... werden wollen
    1693 UrkJudRegensb. 451
  • sollte dennoch ... ein frembder judenbettler gefunden werden / so soll die obrigkeit des ortes schuldig seyn genau zu inquiriren, wie und welcher gestalt sich derselbe hierin practiciret 
    1712 CCPrut. III 513
  • daß ein solcher gartendieb ... auf mehrfältiges practiciren aber ... aus allhiesiger herrschaft verwiesen ... werden solle
    1748 WürtLändlRQ. I 452
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