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, m., Prise, f.
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Beute, häufig als Bestandteil eines Funktionsverbgefüges in Verbindung mit sein, haben: als, zur Beute, (vogel)frei
vgl.
Kaperei
- bii causen van prinsen, neminghen ende anderen schaden1435 HanseRez.2 I 342Faksimile - in der Digitalen Bibliothek Mecklenburg-Vorpommern
- de prinsen van den oorloghe1487 AnnFlandre 14 (1855/56) 10
- oft gy de andwerper vor viande holden ok uther haven in Norwegen genomen vor prysz rekenen oft delen1512 HanseRez.3 VI 414
- dz die unsren den bauren nichtz weyters verbrennent, blindrit oder sich nemyn, es seiy kain preis mer1525 ZSchwabNeuburg 10 (1883) 65
- erkennet eyn ersame radt sollich schip und gudt vor prys1533 LübRatsurt. III 236
- dath solliche angetagen lakene pris syn scholden. darumme dath eth schip uth vianden landen gesegelt was1534 LübRatsurt. III 239
- da plinderten sie das haus ... furten prott unnd andere speis, was sie im hausz fanden, mit, es must alles preis sein1541 Herolt,HallChr. 202
- als nu die stat gewunnen iss, so is alle guit priess gewestMitte 16. Jh. MünsterGQ. II 211
- dan di knecht wolten ... den nachrichter preißhaben und durch di spieß jagen1555 BayrStChr. 227Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- alle andere gewonnene haab, so preiß seynd, sollte ihnen [reisigen] bleiben1563 Moser,KreisAbsch. I 268Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dewile he nicht vel geldes hadde, lovede he alle sinem krigesfolke pris und frii roverie, dar he se anforende wordeum 1563 OldecopChr. 323
- da auch einer aus dem felde ... sonder erlaubniß ... abziehen wuͤrde, uͤber den soll ... ein reuter-recht gehalten ... werden, dergleichen soll sein pferd, harnisch, und was er bey sich im felde hat, gar preyß seyn1570 Lünig,CJMilit. 64Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wo ... die zigeyner ... durch diß lanndt ziehendt, betretten wurden, sollen sy mit jren leib, haab vnnd guͤtern, so bey jnen befunden wirdet, menigclichen preiß vnd frey seinTirolLO. 1573 VII 7Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- die sollen an gutt, leib vnd leben gestraafft werden, vnd jedermann gutt breiß sein1588 Reyscher,Ges. XIX 1 S. 84
- daß der oder dieselben [zigeuner] mit haab, gut, leib und leben ... preis sein ... soll1590 CAug. I 1432Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die statt ... den knechten zue pr[eis] übergeben1591 SchwäbWB. I 1388Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dat is vagel-frye effte tho pryse1593 JütLow.3 II 22 § 1Faksimile (ca. 122 KB)
- edict, krafft dessen die juden zu R. mit leib vnnd gut vogelfrey vnd preyß erklaͤrt worden1596 WertheimGegenber. II 237
- hat ... hertzog Hainrich ... dem kriegsvolk die stat preisgegeben, mit dem zusagen, was sie darinnen eroberten, sollt preis sein2. Hälfte 16. Jh. QKulmbach S. 118
- obe auch im markt paurn- oder andere frembde hunt betrötten, die leut ... angreifen ... die sollen zu erschüessen oder zu erwerfen menigklichen frei und preiß sein1608 Kärnten/ÖW. VI 488Faksimile (ca. 52 KB)
- [Antrag,] das schiff nebst den gütern für preis zu erkleren1677 Schück,Kol.-Pol. I 95 Anm. 51
- da es sich begäbe, daß einige schiffe oder priese dem feinde abgenommen würden, so soll sich niemand erkühnen, kisten, kuffer oder packete aufzubrechen1682 KurbrandenbSeekriegsR. 153
- daß gem. schiff und ladung ... confiscabel und vor gutem preyse zu erklären1690 Schück,Kol.-Pol. II 373
- preiß, raub, preda, sacco, pillage, sacage1711 Rädlein 709Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollen alle die schiffe und fahr-zeuge, so den feinden ... gehoͤrig, ohne absicht auf die waaren, so sie fuͤhren, und den ort, wohin sie gehen, oder von wannen sie kommen, vor gute prises erkannt werden1715 Lünig,CJMilit. Anh. 192Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so wird hiemit erklaͤret, daß alle die schiffe, deren besatzung mehr dann der vierte theil in feindlich eingebohrnen oder unterthanen bestehen, sollen nebst innehabender ladung, vor priese erklaͤret werden1715 Lünig,CJMilit. Anh. 195Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- er [Versicherter] ist ... verbunden dem versicherer aufrichtig anzuzeigen und in der police auszudruͤcken, ... ob es [schiff] eine aufgebrachte und gemachte prise sey1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 90
- [Napoleon ordnet die Kontinentalsperre an:] alle magazine, jede waare und jedes eigenthum ... die einem unterthanen Englands gehören, sollen für gute prise erklärt werden1806 Hasse,LeipzMesse 496Faksimile - in Google Books
- wenn ein gewaffnetes schiff ein anderes, welches sich wehrlos befindet, wegnimmt, es in einen hafen aufbringt und dasselbe entweder geradezu, oder unter dem scheine irgend eines rechtsgrundes fuͤr eine gute prise, d.i. rechtmaͤßige beute, erklaͤrt, so wird dies im letzteren falle eine prise genannt1832 Schlössing,KaufmWB. 258
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