Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Preisgebung

Preisgebung

, f.

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Übergabe einer Sache an die Allgemeinheit, auch als Strafe
zu 2Preis
  • das gesoͤff, das spielen, das abgehen bey dem exercitio soll hiemit gaͤntzlich verbohten seyn bey preißgebung des getraͤncks und zerschlagung der gefaͤsse
    1690 CCPrut. III 79
  • konte durch diese preißgebung ... des ochsens und des weines ... sr. majestaͤt koͤnigl. wohlthaͤtigkeit angezeiget werden
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 108
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