Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): preisieren

preisieren

, v.

den 1Preis (II) einer Sache bestimmen, schätzen
  • ist geordnet, daß in zukunfft ... solle ... auch der hausrath preisiert werden
    1769 Kothing,RQ. 245
  • 1817 SchweizId. V 795