Presser, m.

I Steuer-, Schuldeneintreiber, der sich im Zuge der Zwangsvollstreckung beim Schuldner einquartieren konnte und bis zur Schuldenzahlung verpflegt werden mußte, oder der, als Surrogat der Einquartierung, Kostgeld fordern konnte (vgl. Lenel,BadRVerw. 161); auch pejorativ: Quäler
  • presser sind gelegen bei S.H.
    1649 VorarlbWB. I 448
  • preßer, der, coactor, exactor, afflictor, vexator, exagitator
    1691 Stieler 1478 Faksimile
  • einem, wegen unbezahlter schatzung, steuer, beeth ... soldaten und presser einlegen
    1720 Schmeller² I 471 Faksimile
  • [bei Ausständen soll] der rechner mit einem presser belegt, deme alle tag 20 kr. vor seine gebührende zöhrung und taglohn aus des rechners eigenem ... beuttel bezahlt ... werden
    1722 WürtLändlRQ. II 407 Faksimile
  • daß auf den fall, da sich ... eine weitere negligenz aͤussern solte, unser ober-tax-ambt ... authorisirt seyn solle, auf ... der beambten kosten presser auszuschicken
    1730 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 415 Faksimile
  • presser, der auf execution geschickte soldat
    1801 Reinwald,HennebId. II 159
  • in allen fällen, wo es darauf ankommt, dem ungehorsam des exequendus durch geldstrafen zu begegnen, kann auch das mittel der einlegung des executors (pressers) angewendet werden
    1830 Puchta,Justizämter II 333 Faksimile
  • die amtspflege ... hat das recht, im nothfalle einer im ruͤckstande befindlichen gemeinde einen presser einzulegen bis zur abtragung des ruͤckstandes
    1831 Mohl,WürtStR. II 903 Faksimile
II Person, die Matrosen zum Kriegsdienst zwingt
  • wenn zu kriegszeiten eine hohe landes-obrigkeit eine flotte ausruͤstet, dieselbe aber wegen mangel genugsamer matrosen am auslaufen in die see gehindert wird, so pflegt man auf obrigkeitlichen befehl durch gewisse personen, die man presser oder preßmeister nennet, die matrosen von den schiffen der privat-personen mit gewalt wegzunehmen, und auf die kriegs-flotte zu bringen, welches pressen genennet wird
    1757 Eggers,NKriegsLex. II 480