Priesterehe, f.

Ehe eines Priesters (I)
  • menschengesetz der verbottenen priesterehe
    1536 Hannover/Sehling,EvKO. VI 2 S. 960 Faksimile
  • [antike Schriftsteller bezeugten,] daß die priesterehe in vierhundert jaren nach Christo im brauch gewesen
    1566 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 320 Faksimile
  • [die Kirche habe jahrelang behauptet, daß ein Christ schuldig sei], alles zu halten, unangesehen, das gottes wort solchen genzlich entgegen und zuwider, wie denn in etlichen artikeln als:... von der priesterehe
    1569 Wolfenbüttel/Sehling,EvKO. VI 1 S. 283 Faksimile
  • es ist bekannt, daß das verboth der priester-ehe bloß von menschen herruͤhrt. der landes-fuͤrst kann also sogleich dieses verboth aufheben ... und es ist vorurtheil, wenn man glaubt, ein eheloser werde gott besser dienen
    1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 774 Faksimile
  • die besorgnis, daß durch ausschließung der kirche von dem bestrittenen rechte [Festsetzung von Ehehindernissen] die landesherrlichen bestimmungen auch die bigamie, die priesterehe u.s.w. möglich machen könnten
    1829 Josephinismus V 306