Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Priesterjurament

Priesterjurament

, n.


I (schriftlich fixierter) Eid, den ein Priester seinem Patronatsherrn zu leisten hat
  • wie den solchs [rechtliche Gewalt des Markgrafen über die Geistlichen] dem gewöhnlichen priesterjurament auch noch ausdrücklich einverleibt würdet
    1565 Brandenburg/Sehling,EvKO. XI 365
II Eidesleistung eines Priesters auf Gehorsam gegenüber dem Patronatsherrn
  • folgenden tags bin ich ... zum pfarr ... angenommen ... und hab so balden mein priesterjurament ihrer gnaden geleistet
    1625 Bayern/ArchKulturg. 1 (1903) 87