Priesterjurament, n.
Priesterjurament, n.
I
(schriftlich fixierter) Eid, den ein Priester seinem Patronatsherrn zu leisten hat
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wie den solchs [rechtliche Gewalt des Markgrafen über die Geistlichen] dem gewöhnlichen priesterjurament auch noch ausdrücklich einverleibt würdet1565 Brandenburg/Sehling,EvKO. XI 365 Faksimile
II
Eidesleistung eines Priesters auf Gehorsam gegenüber dem Patronatsherrn
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folgenden tags bin ich ... zum pfarr ... angenommen ... und hab so balden mein priesterjurament ihrer gnaden geleistet1625 Bayern/ArchKulturg. 1 (1903) 87