Priesterstand, m.
Priesterstand, m.
I
wie Priesterschaft (I)
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so möge man weder mit ursachen noch schriften beybringen, ... das der priesterstand den ehelichen stand oder die ehe zertrenne1536 Hannover/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1003 Faksimile
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tüchtig numehr [der Mensch durch Bildung bis zum 25. Lebensjahr] zum haußstand, zum priesterstand, oder wotzu man sonst sein begehret1633 J.A. Comenius/SchulO.(Vormbaum) II 778 Faksimile
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auch ist es ein ... grundsatz, daß es weder gegen ein reichsgrundgesetz, noch gegen die rechte im allgemeinen streiten wuͤrde, wenn die wahl [des Kaisers] auf einen geistlichen fallen sollte. der pabst wuͤrde auch wahrscheinlich in einem solchen falle leicht vom priesterstande dispensiren1791 MerkwKönigswahl 70 Faksimile
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das aͤrztliche zeugniß ... uͤber dessen [anwaͤrter] faͤhigkeit zum katholischen priester-stand1811 Knapp,RepWürt. III 1 S. 230
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se. k. k. apostolische majestät haben zu entschliessen geruht,... dass ... kein zum priesterstand bestimmter regular-kleriker ... die ordensprofession vor vollendeter philosophie ablegen dürfe1814 ArchKathKR. 6 (1861) 60
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der in ein niederes kathol. convikt aufzunehmende ... darf an keinem, vom priester-stande ausschließenden, gebrechen des körpers oder geistes ... leiden1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 140 Anm. 3 Faksimile
II
wie Priesterschaft (II)
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prelaten, adel, mann und priesterstand1552 PommVis. II 280
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alle mitglieder des priesterstandes stehen ohne irgendeine exemption unter ihrem bischofe1807 Baden/DZKirchR. 12 (1902) 302
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kandidaten des priesterstandes1808 RepStaatsVerwBaiern III 202 Faksimile
III
für die Teilnahme am Gottesdienst bestimmte, der Priesterschaft (II) vorbehaltene Sitzgelegenheit in der Kirche (I)
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[Reglement zur Einweihung einer Kirche] begab sich sodann das kirchen-ministerium zum altar, auf welchen ein ieder von den weymarischen hof- und stadt-predigern, was er getragen, niedergeleget, allerseits sich sodann theils in den ordentlichen priester-stand, teils auf angewiesene stuͤhle verfuͤgten1720 Lünig,TheatrCerem. II 359 Faksimile