Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Priesterstand

Priesterstand

, m.

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I wie Priesterschaft (I) 
  • so möge man weder mit ursachen noch schriften beybringen, ... das der priesterstand den ehelichen stand oder die ehe zertrenne
    1536 Hannover/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1003
  • tüchtig numehr [der Mensch durch Bildung bis zum 25. Lebensjahr] zum haußstand, zum priesterstand, oder wotzu man sonst sein begehret
    1633 J.A. Comenius/SchulO.(Vormbaum) II 778
  • auch ist es ein ... grundsatz, daß es weder gegen ein reichsgrundgesetz, noch gegen die rechte im allgemeinen streiten wuͤrde, wenn die wahl [des Kaisers] auf einen geistlichen fallen sollte. der pabst wuͤrde auch wahrscheinlich in einem solchen falle leicht vom priesterstande dispensiren
    1791 MerkwKönigswahl 70
  • das aͤrztliche zeugniß ... uͤber dessen [anwaͤrter] faͤhigkeit zum katholischen priester-stand 
    1811 Knapp,RepWürt. III 1 S. 230
  • se. k. k. apostolische majestät haben zu entschliessen geruht,... dass ... kein zum priesterstand bestimmter regular-kleriker ... die ordensprofession vor vollendeter philosophie ablegen dürfe
    1814 ArchKathKR. 6 (1861) 60
  • der in ein niederes kathol. convikt aufzunehmende ... darf an keinem, vom priester-stande ausschließenden, gebrechen des körpers oder geistes ... leiden
    1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 140 Anm. 3
II wie Priesterschaft (II) 
  • prelaten, adel, mann und priesterstand 
    1552 PommVis. II 280
  • alle mitglieder des priesterstandes stehen ohne irgendeine exemption unter ihrem bischofe
    1807 Baden/DZKirchR. 12 (1902) 302
  • kandidaten des priesterstandes 
    1808 RepStaatsVerwBaiern III 202
III für die Teilnahme am Gottesdienst bestimmte, der Priesterschaft (II) vorbehaltene Sitzgelegenheit in der Kirche (I) 
  • [Reglement zur Einweihung einer Kirche] begab sich sodann das kirchen-ministerium zum altar, auf welchen ein ieder von den weymarischen hof- und stadt-predigern, was er getragen, niedergeleget, allerseits sich sodann theils in den ordentlichen priester-stand, teils auf angewiesene stuͤhle verfuͤgten
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 359
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