Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Priesterwahl
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, f.
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Wahl eines Geistlichen in ein Pfarramt (II)
vgl.
- bescheid: daß zu denen kirchen-rechnungen, auch priester-wahlen bei besagter kirche ... das amt S. jederzeit mit berufen ... werden [solle]1697 CCHolsat. III 586Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Übschr.:] comissions urthel ... wegen der priester-wahl und anderer kirchen-ordnungenvor 1740 Westphalen,Mon. II 461Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- ich weiß nicht, ob die von einem schuldner [kirchen-patron] waͤhrend dem concurse vorgenommene priester-wahl ... fuͤr guͤltig angesehen werden [kann]1787 Krünitz,Enzykl. 38 S. 602Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn man die wahrheit freimüthig sagen soll: so möchten wohl nicht weniger mißgriffe bei der ernennung des staatsbeamten als bei den priesterwahlen vorkommen1815 JbWestfKG. 35 (1934) 75