Priesterwahl, f.

Wahl eines Geistlichen in ein Pfarramt (II)
vgl.
  • bescheid: daß zu denen kirchen-rechnungen, auch priester-wahlen bei besagter kirche ... das amt S. jederzeit mit berufen ... werden [solle]
    1697 CCHolsat. III 586 Faksimile
  • [Übschr.:] comissions urthel ... wegen der priester-wahl und anderer kirchen-ordnungen
    vor 1740 Westphalen,Mon. II 461 Faksimile
  • ich weiß nicht, ob die von einem schuldner [kirchen-patron] waͤhrend dem concurse vorgenommene priester-wahl ... fuͤr guͤltig angesehen werden [kann]
    1787 Krünitz,Enzykl. 38 S. 602 Faksimile
  • wenn man die wahrheit freimüthig sagen soll: so möchten wohl nicht weniger mißgriffe bei der ernennung des staatsbeamten als bei den priesterwahlen vorkommen
    1815 JbWestfKG. 35 (1934) 75