Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Priesterwahl

Priesterwahl

, f.

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Wahl eines Geistlichen in ein Pfarramt (II) 
vgl.
  • bescheid: daß zu denen kirchen-rechnungen, auch priester-wahlen bei besagter kirche ... das amt S. jederzeit mit berufen ... werden [solle]
    1697 CCHolsat. III 586
  • [Übschr.:] comissions urthel ... wegen der priester-wahl und anderer kirchen-ordnungen
    vor 1740 Westphalen,Mon. II 461
  • ich weiß nicht, ob die von einem schuldner [kirchen-patron] waͤhrend dem concurse vorgenommene priester-wahl ... fuͤr guͤltig angesehen werden [kann]
    1787 Krünitz,Enzykl. 38 S. 602
  • wenn man die wahrheit freimüthig sagen soll: so möchten wohl nicht weniger mißgriffe bei der ernennung des staatsbeamten als bei den priesterwahlen vorkommen
    1815 JbWestfKG. 35 (1934) 75