Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Priesterwiderlage

Priesterwiderlage

, f.

wohl Ersatzleistung für weggefallenes Priesterland 
  • [alle Priester sollen genießen] die sogenannten kirchen-herbergen oder koͤnigs-zehenden, ... welches alles ihnen allezeit ohne einige verkuͤrtzung ... beybehalten bleiben soll, so daß der hauffen von der maasse (dem quanto), welcher den korn-haͤusern sonst zugelegt worden, weder von ihrem lohn, wiederlage-wein oder bau-korn, ... abgezogen oder verkuͤrtzet werden, sondern es bey der alten abkuͤrtzung, welche fuͤr wein und bau-korn, sampt der priester-wiederlage und zu der zucht-haus-tonne, geschiehet, sein bewenden haben soll
    1675 SammlLivlLR. II 688