Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Priesterzehnt

Priesterzehnt

, m.

Zehntabgabe, wie Priesterzins 
  • damit auch alles bey erlegung ... des besagten koͤnigs- und priester-zehenden desto richtiger zugehen moͤge, so soll der priesterschafft ... daruͤber, ... ein gerechtsames ... einsehen zu haben, zugelassen seyn
    1675 SammlLivlLR. II 688
  • priestersteuer und zehent ... zwei pfund putterschmalz und ain kaslaib
    1675 Stolz,Schwaighöfe 107 Anm. 5
  • onera fixa hatten wir ... bischoffsroggen 4 schfl., priesterzehend ad interim behandelt wegen schlechter beschaffenheit zu 14 schfl.
    1681 Bohlen,Bohlen II 277