Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Primat

1Primat

, m.

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Fürst, Adliger
  • da wollt O. als ein herczog ..., ein primat mit einem ungeadelten, nicht fechten
    1430 Regensburg/FWB. IV 1125
unter Ausschluss der Schreibform(en):